Kältemittel
Synthetische Kältemittel sind meistens ozonschichtabbauende und in der Luft stabile Stoffe. Der Umgang mit solchen Stoffen wird in den Anhängen 1.4, 1.5 und 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt.
Kälteanlagen und Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln
Das Erstellen von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit ozonschichtabbauenden Stoffen ist verboten.
Das Erstellen von neuen oder umgebauten Kälteanlagen oder Wärmepumpen mit in der Luft stabilen Kältemitteln (HFKW) unterliegt seit dem 01.12.2013, je nach Verwendungszweck, Kälteleistung, Kältemittelmenge oder Treibhauspotential Verbotsbestimmungen. Diese wurden am 1.1.2020 verschärft. Die Verbotsbestimmungen werden in einer Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) näher erläutert.
Pflichten für alle Anlagen mit Kältemitteln
Meldepflicht
Für alle Kälteanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 3 Kilogramm Kältemitteln (auch natürliche Kältemittel) sind Inbetrieb- und Ausserbetriebnahme bei der Meldestelle des Bundesamts für Umwelt zu melden. Bestehende Anlagen, die noch nicht gemeldet sind, sind nachzumelden.
Wartungen und Dichtigkeitskontrollen
Für alle Anlagen ab 3 kg Kältemittel ist ein Wartungsheft zu führen.
Regelmässige Dichtigkeitskontrollen sind durchzuführen, wenn die Anlage mehr als 3 Kilogramm in der Luft stabile Kältemittel enthält, oder deren Füllmenge mehr als 5 Tonnen CO2-Äquivalenten entspricht.
Kennzeichnung
Alle Anlagen sind mit der Art und Menge des Kältemittels zu kennzeichnen. Darüber hinaus müssen Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:
- Der Aufschrift: «Enthält fluorierte Treibhausgase»;
- der abgekürzten chemischen Bezeichnungen der Kältemittel;
- der Menge der Kältemittel, in kg und in Tonnen CO2-Äquivalenten, sowie demTreibhauspotenzial der Kältemittel;
- dem Zusatz: «hermetisch geschlossen», sofern dies zutrifft.
Baubegehren mit Kälteanlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln
Die folgenden Formulare sind bei kantonalen Baubegehren beizulegen, wenn Kälteanlagen oder Wärmepumpen mit in der Luft stabilen Kältemitteln gebaut oder erneuert werden:
- Klimakälteanlagen für die Gebäudekühlung (PDF, 2 Seiten, 754 KB, nicht barrierefrei)
- Kälteanlagen für die Kühlung von Lebensmitteln und verderblicher Waren (Gewerbe und Industrie) (PDF, 2 Seiten, 759 KB, nicht barrierefrei)
- Industriekälteanlagen für die Prozesskühlung (PDF, 2 Seiten, 933 KB, nicht barrierefrei)
- Wärmepumpen (Nutzung ausschliesslich zur Wärmeproduktion) (PDF, 2 Seiten, 719 KB, nicht barrierefrei)