Kosmetika

Kinderkosmetika
Kinderkosmetika sind oft zu beanstanden

Kosmetische Mittel wie zum Beispiel Produkte für die persönliche Hygiene wie Zahnpasten, Shampoos und Desodorantien, Produkte zum Schminken oder Parfums sind ebenfalls im Lebensmittelrecht geregelt.

Kosmetische Mittel gelten dabei als "Gebrauchsgegenstände" und sind definiert als Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äusserlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschliesslichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen oder um sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.

Unsere Aufgaben

Wir vollziehen die Lebensmittelgesetzgebung, insbesondere die Humankontaktverordnung (SR 817.023.41) und die Verordnung über kosmetische Mittel (VKos; SR 817.023.31).

Dies beinhaltet:

  • amtliche Erhebung von Proben
  • analytische Untersuchung der Proben
  • Anordnen der notwendigen Massnahmen

Die Analytik beinhaltet unter anderem Methodenentwicklung und Untersuchungen auf:

  • Inhaltsstoffe in Gebrauchsgegenständen

Dabei werden folgende Analysentechniken eingesetzt:

  • Flüssigchromatographie (LC, IC, LC-MS)
  • Gaschromatographie (GC, GC-MS)
  • MALDI-TOF-MS
  • Dünnschichtchromatographie (HPTLC)

Arbeitsschwerpunkte

  • Nitrosamine in Kosmetika
  • Konservierungsmittel in Kosmetika
  • Allergene Duftstoffe in Kosmetika
  • Farbmittel in Kosmetika