E-Liquids

Dampf von E-Liquids kann auch Risiken bergen
Dampf von E-Liquids kann auch Risiken bergen

E-Liquids sind Flüssigkeiten, welche man zum Dampfen in E-Zigaretten verwendet. Sie bestehen zum überwiegenden Teil aus Propylengylkol und Glycerin. Dieser Basis werden fast immer Aromastoffe und häufig Nikotin zugegeben. Für E-Liquids und die entsprechenden E-Zigaretten gelten rechtliche Anforderungen gemäss Lebensmittelrecht, da die Produkte als Gebrauchsgegenstände gelten. Besondere Beachtung gilt den Aromastoffen, welche meistens für Lebensmittel eingesetzt werden und deren Toxizität beim Essen oder Trinken bestens untersucht worden ist. Es ist jedoch viel weniger bekannt, wie die Aromastoffe beim Inhalieren mit der Lunge interagieren. Bei einigen Aromastoffen weiss man, dass sie Allergien auslösen können.

Als Zubereitungen unterliegen die nikotinhaltigen E-Liquids zusätzlich dem Chemikalienrecht. Dabei gelten sie als gefährliche Chemikalien und dürfen nur verkauft werden, wenn die Produkte korrekt eingestuft und entsprechend gekennzeichnet sind.

Unsere Aufgaben

Wir vollziehen die Lebensmittel- und Chemikaliengesetzgebung, insbesondere die Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02), die dabei gültige EU-Richtlinie 2014/40/EU und die Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11).

Dies beinhaltet:

  • amtliche Erhebung von Proben
  • analytische Untersuchung der Proben
  • Überprüfung der Deklaration, Beschriftung und Sicherheitsdatenblätter
  • Anordnen der notwendigen Massnahmen

Dabei werden folgende Analysentechniken eingesetzt:

  • Flüssigchromatographie (LC, LC-MS)
  • Gaschromatographie (GC, GC-MS)

Arbeitsschwerpunkte

  • Aromen
  • Nikotin
  • Warnhinweise