Chemiesicherheit

Chemischer Reaktor

Chemierisiken von stationären Anlagen gibt es in den beiden Basel seit Jahrhunderten. Diese Risiken können je nach Art der involvierten Stoffe und deren Verwendung in Anlagen, Gebäuden, Tanklagern oder Lagerplätzen vorhanden sein. Die Störfallverordnung (StFV, SR 814.012) soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen in solchen Anlagen schützen.

Unsere Aufgaben

Wir sorgen für den Vollzug der Störfallverordnung. Dabei beaufsichtigen wir chemische Anlagen, führen Inspektionen und Begehungen durch und ordnen die notwendigen Sicherheitsmassnahmen an.

Wir beurteilen Baubegehren, Umweltverträglichkeitsberichte sowie weitere Berichte in Bezug auf chemische Gefahren.

Wir überprüfen die Einhaltung der Eigenverantwortung der Betriebsinhaber anhand von entsprechenden Kurzberichten und Risikoermittlungen.

Wir bezeichnen bei Betrieben und Rohrleitungsanlagen den angrenzenden Bereich, in dem die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führen kann. Wir beurteilen die Risiken von Raumplanungsprojekten in diesen Bereichen und verlangen allenfalls die notwendigen Sicherheitsmassnahmen.

Wir kontrollieren Einsatzplanungen und koordinieren deren Erstellung.

Wir führen den Basler Gefahrenkataster.