Transportwege

Die Störfallverordnung (StFV, SR 814.012) gilt nicht nur für Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen ab einer bestimmten Menge umgehen, sondern auch für Verkehrswege, auf denen Gefahrgut in erheblichen Mengen transportiert wird. Dazu gehören Eisenbahnstrecken, Autobahnen, einige kantonale Strassen und der Rhein.

Unsere Aufgaben

Badischer Bahnhof Basel
Im Bereich des Badischen Bahnhofs verkehren jährlich 9 Millionen Tonnen Gefahrgut.

Wir beurteilen die Verkehrswege mit erheblichem Gefahrgutanteil, indem wir Kurzberichte und Risikoermittlungen kontrollieren, und verlangen gegebenenfalls die notwendigen Sicherheitsmassnahmen.

Wir bezeichnen bei Verkehrswegen den angrenzenden Bereich, in dem die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führen kann. Wir beurteilen die Risiken von Raumplanungsprojekten in diesen Bereichen und verlangen allenfalls die notwendigen Sicherheitsmassnahmen.

Wir stellen die Koordination und Aktualisierung von Einsatzplanungen für störfallrelevante Verkehrswege sicher.