Radioaktivität

Mit Radioaktivität wird die Eigenschaft instabiler Atomkerne bezeichnet, sich spontan in andere Atomkerne umzuwandeln und dabei ionisierende Strahlung auszusenden. Dieser Umwandlungsprozess wird auch als radioaktiver Zerfall oder Kernzerfall bezeichnet. Die beim Umwandlungsprozess frei werdende Energie wird als α-, β- oder γ-Strahlung emittiert. Die Art der emittierten Strahlung, ihre Energie und die spezifische Aktivität sind für das jeweilige Radionuklid typisch und experimentell bestimmbar. Jede dieser Strahlungsarten ist für den Menschen nicht direkt wahrnehmbar und ab einer bestimmten Dosis gefährlich.

Nach einer für den radioaktiven Stoff charakteristischen Zeit, der Halbwertszeit, halbiert sich dessen Menge und somit auch dessen Aktivität und Strahlenemission; diese Halbwertszeit kann im Bereich von Sekundenbruchteilen bis hin zu Milliarden Jahren liegen. Radionuklide kommen in der Natur vor, aber sie entstehen auch künstlich, zum Beispiel in Teilchenbeschleunigern und Kernreaktoren, oder durch Kernwaffen.

Aufgaben

Vollzug der Lebensmittel - und Strahlenschutzgesetzgebung, insbesondere der Kontaminantenverordnung (VKH; SR 817.022.15), Tschernobyl-Verordnung (SR 817.022.151 )  und der Strahlenschutzverordnung (StSV; SR 814.501).

Dies beinhaltet:

  • amtliche Erhebung von Proben
  • analytische Untersuchung der Proben
  • Erstellen der Untersuchungsberichte
  • Anordnen der notwendigen Massnahmen
  • Vollzug von Teilen der Strahlenschutzverordnung


Dabei werden folgende Analysentechniken eingesetzt:

  • Gammaspektrometrie, Betaspektrometrie, Alphaspektrometrie

 

Arbeitsschwerpunkte

  • natürliche und künstliche Nuklide in Lebensmitteln