Ungenügende Einhaltung des Gefahrgutrechts

Das Kantonale Laboratorium hat im vergangenen Jahr die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften kontrolliert. In 10 von 14 kontrollierten Betrieben mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Hauptbeanstandungsgrund war eine unvollständige Überwachung der Vorschriften.

Betriebe, welche mit relevanten Mengen an Gefahrgütern umgehen, sind verpflichtet, einen Sicherheitsberater zu ernennen, den sogenannten Gefahrgutbeauftragten. Die Aufgabe dieses Beauftragten ist es, Risiken zu minimieren, welche sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrgut für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt ist für die Kontrolle zuständig und überprüft, ob die Bestimmungen des Gefahrgutrechts eingehalten werden.

Im Jahr 2023 wurden 14 Betriebe überprüft, wobei rund 70% der kontrollierten Betriebe Mängel aufwiesen. Die Gefahrgutbeauftragten einiger Betriebe führen ihre Überwachungen unvollständig durch, indem sie beispielsweise interne Kontrollen vernachlässigen. In ihren Jahresberichten sind relevante Angaben zu den Gefahrgütern teilweise unvollständig. Weiter ist der Sicherungsplan bei einigen Betrieben nicht auf dem aktuellen Stand. Die Aus- und Weiterbildungen werden bei einigen Betrieben unzureichend durchgeführt. Die Gefahrgutbeauftragten und die Betriebe sind mit Herausforderungen verschiedener Natur konfrontiert. Wir erwarten nichtsdestotrotz, dass die Beteiligten Mittel und Wege finden, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Mit den beanstandeten Betrieben wurden Korrekturmassnahmen vereinbart. Die Kontrolle der Gefahrgutprozesse in den Betrieben wird fortgesetzt.

Link zum vollständigen Bericht

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