Krebserzeugendes Safrol in ätherischen Ölen

Das Kantonale Laboratorium hat ätherische Öle auf das krebserzeugende Safrol untersucht. Der Safrolgehalt hat Auswirkungen auf die chemikalienrechetlichen Bestimmungen. Von den 44 erhobenen Proben wurden 23 Verkaufsverbote ausgesprochen.

Ätherische Öle werden aus Pflanzen gewonnen und finden Anwendung in der Aromatherapie, der Kosmetikindustrie und sogar in der Küche. Bei der Herstellung werden zwar natürliche, aber bedenkliche Inhaltsstoffe extrem aufkonzentriert. Ein besonders kritischer Inhaltsstoff ist Safrol, welcher in einigen Pflanzen vorkommt. Safrol ist gemäss Chemikalienrecht als krebserzeugend der Kategorie 1 (die gefährlichste Kategorie) eingestuft und löst in Tierversuchen nachweislich Leberkrebs aus.

Zusammen mit den Chemikalienfachstellen anderer Kantone wurden insgesamt 44 ätherische Öle erhoben und auf den Gehalt an Safrol überprüft, welcher Auswirkungen auf die chemikalienrechtliche Einstufung der Produkte sowie die Abgabevorschriften hat.

Von den 44 erhobenen Proben wurden 23 mit Verkaufsverboten belegt, da sie aufgrund des Safrolgehalts über 0.1 % als krebserzeugend einzustufen sind und somit nicht an private Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden dürfen. Mit 6.4 % wurden die höchsten Gehalte bei Muskatnuss- und Zimtöl nachgewiesen. Bei weiteren acht Proben wurde der Grenzwert knapp eingehalten. Die verantwortlichen Betriebe wurden aufgefordert, den Safrolgehalt in Zukunft im Rahmen der Selbstkontrolle zu überwachen.

Das Kantonale Laboratorium empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, auf die Verwendung von Zimtblätter-, Zimtrinde-, Ho-Blätter- und Muskatnussölen zu verzichten. Auch Mischungen solcher Öle (oft als Weihnachtdüfte angepriesen) sollten vermieden werden. Die hohe Beanstandungsquote zeigt, dass Herstellerinnen von ätherischen Ölen ihre Pflicht zur Selbstkontrolle zu wenig wahrnehmen. Wir werden daher unseren Fokus weiterhin auf diese Produktekategorie richten.

Link zum vollständigen Bericht

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