Kontrollen zur Störfallvorsorge 2022 zeigen Mängel bei Betrieben

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung der Störfallverordnung überprüft. Bei 14 von 16 kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt. Es fiel auf, dass grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber bestehen. Bei den raumwirksamen Projekten bewegen sich die Störfallrisiken in einem tragbaren Bereich.

Ende 2022 waren 48 Betriebe oder Betriebseinheiten aufgrund des chemischen Gefahrenpotenzials im Risikokataster eingetragen und lagen somit im Geltungsbereich der Störfallverordnung. Bei periodischen Inspektionen von Betrieben und Betriebseinheiten, welche nach einem risikobasierten Inspektionsintervall erfolgen, werden unter anderem Instandhaltung, Ausbildung und Instruktion und die betriebliche Sicherheit geprüft. Neu eingereichte Unterlagen, wie zum Beispiel Einsatzplanungen für die Feuerwehr, Lagerkonzepte oder Störfallberichte, werden auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Bei Bauprojekten wird zuhanden des bewilligungserteilenden Bau- und Gastgewerbeinspektorats geprüft, ob die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zur Störfallvorsorge gemäss den Baubegehren vorgesehen sind.

Bei 14 von 16 inspizierten Betrieben wurden Mängel festgestellt. Die Mängel betrafen unvollständige Kurzberichte oder Risikoermittlungen, Ausbildung und Instruktion der Mitarbeiter, betriebliche Sicherheit, Instandhaltung, Wartung, Kontrollen und Einsatzplanung. Die Resultate von unseren stichprobenweisen Kontrollen zeigen grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber auf. Das bedeutet, dass bei einigen Betrieben die Grundsätze der Störfallvorsorge ungenügend beachtet werden. Die festgestellten Mängel haben jedoch nicht zu Folge, dass schwere Schädigungen der Bevölkerung und Umwelt infolge von Störfällen nicht ausgeschlossen werden können oder das Risiko in einem nicht tragbaren Bereich liegen würde.

Für die Störfallvorsorge bei raumwirksamen- und weiteren bewilligungspflichtigen Projekten wurden 153 Beurteilungen durchgeführt. Bei 30 Projekten wurden Auflagen verordnet. Die Sicherheits- und Schutzmassnahmen bei Umzonungen bewegen sich auf einem hohen Niveau. Eine schwere Schädigung der Bevölkerung und Umwelt infolge eines Störfalls ist bei den geplanten Anlagen nicht zu erwarten.

 

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