Gemeinsame Gesundheitsregion: Die beiden Kantone wollen die Rehabilitationsangebote zusammen weiterentwickeln

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Nach der Akutsomatik und der Psychiatrie gehen die beiden Kantone die umfassende Neuplanung der Rehabilitation an. Der erarbeitete Versorgungsplanungsbericht ist eine Grundlage für die Spitalplanung im Bereich Rehabilitation, welche für die angestrebten gleichlautenden Spitallisten der beiden Kantone per 1. Januar 2025 eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich nachhaltig tragbare und zukunftsfähige rehabilitative Versorgung vorsieht. Der Versorgungsplanungsbericht geht nun in Vernehmlassung.

Der Versorgungsplanungsbericht für die Rehabilitation ist bereit und wird den Kantonen, den Spitälern der Region sowie den Verbänden zur Vernehmlassung zugestellt. Der Bericht bildet die Basis für die Spitalplanung in der Rehabilitation ab dem Jahr 2025 und enthält zentrale, für die Planung relevante Informationen. Die rehabilitative Versorgung ist ein leistungsfähiger und innovativer Baustein in der Gesundheitsversorgung der Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel (GGR). Der Bericht legt den Fokus auf die Frage, wie viele rehabilitative Spitalleistungen die Bevölkerung in den beiden Basel braucht. Die Beantwortung stützt sich auf eine Analyse des aktuellen sowie eine Prognose des zukünftigen Bedarfs.

Ziel der aktuellen Spitalplanung im Bereich der Rehabilitation ist es wie in der Akutsomatik und der Psychiatrie, eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich nachhaltig tragbare und zukunftsfähige Versorgung zu ermöglichen. Dabei fokussiert sich die vorliegende Bedarfsplanung vornehmlich auf die stationäre medizinische Rehabilitation der Bevölkerung der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und berücksichtigt die Vorgaben gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Die Grundlage für das gemeinsame Vorgehen bildet der Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Aus der vorliegenden Versorgungsanalyse für das Jahr 2021 resultiert, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der GGR – abhängig von der Altersgruppe – zwischen zehn und 20 Prozent mehr Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen als zu erwarten gewesen wäre. Die hohe stationäre Inanspruchnahme der Wohnbevölkerung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann nicht vollständig durch soziodemographische und -ökonomische Merkmale der Bevölkerung in der GGR begründet werden. Die Bedarfsanalyse konnte aufzeigen, dass vor allem die Anzahl akutsomatischer Spitalaufenthalte einen grossen Effekt auf die Inanspruchnahme der Rehabilitation hat. In der Akutsomatik und Psychiatrie wird die überdurchschnittliche Versorgung gegenüber der restlichen Schweiz mit dem Mengendialog respektive dem Verlagerungsdialog angegangen. In der Rehabilitation soll die überdurchschnittliche Inanspruchnahme der Versorgung mittels eines so genannten Entwicklungsdialogs in Richtung vermehrte ambulante Versorgung gelenkt werden.

Bewerbungsverfahren bis Ende Oktober 2023

Nach der Vernehmlassung startet im September das Bewerbungsverfahren für die Leistungsaufträge der Spitäler im Bereich der stationären Rehabilitation, das bis Oktober 2023 dauert. Von Februar bis Mai 2024 finden Gespräche mit Leistungserbringern statt. Bis im November 2024 sollen die definitiven Spitallisten durch die beiden Regierungen BS und BL genehmigt werden und am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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