Radon
Schutz vor erhöhten Radongaskonzentrationen

Radon ist ein natürliches radioaktives, farb- und geruchloses Gas, welches überall aus dem Boden entweichen und durch verschiedene durchlässige Stellen in der Gebäudehülle (Naturboden, Risse im Fundament oder Mauerwerk, Kabel- und Rohrdurchführungen) in Gebäude eindringen kann. Die Radonbelastung ist in jedem Haus anders. Selbst eng beieinander stehende Häuser gleicher Bauart können völlig verschiedene Radonwerte aufweisen.
Beim Zerfall von Uran im Boden entsteht gasförmiges, radioaktives Radon, welches in weitere radioaktive Folgeprodukte zerfällt, die sich beim Atmen in der Lunge absetzen können. Dies führt zu einer Bestrahlung des Lungengewebes und erhöht das Risiko einer Lungenkrebserkrankung. Radon kann mit unseren Sinnen nicht wahrgenommen werden. Andere gesundheitliche Schädigungen sowie Beschwerden (zum Beispiel Kopfweh, Schlaflosigkeit, Übelkeit und andere) durch Radon wurden bis jetzt nicht nachgewiesen.
- Informationen zu Radonsanierungen
- Radonbericht 2018 (PDF, 99 KB)
- Radonbericht 2011 (PDF, 6 Seiten, 208 KB, nicht barrierefrei)
- Radonbericht 2009 (PDF, 2 Seiten, 30 KB, nicht barrierefrei)
- Radonbericht 2005 (PDF, 15 Seiten, 949 KB, nicht barrierefrei)
- Wegleitung Radonsanierung 2019 (PDF, 6 Seiten, nicht barrierefrei)
- Radon Informationsblatt 2022 (PDF, 2 Seiten, 164 KB)
Aktuelle gesetzliche Situation
In der Schweiz ist der Umgang mit der Radonproblematik in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Der Referenzwert für Wohn- und Aufenthaltsräume beträgt seit 1.1.2018 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Gebäude mit Radongaskonzentrationen über dem Referenzwert müssen saniert werden.
Empfehlungen an die Bauherrschaft
Wir empfehlen den Bauherrschaften die erforderlichen Massnahmen zum Schutz vor erhöhter Radongaskonzentration nach den anerkannten Regeln der Baukunde zu treffen, insbesondere im Gebiet mit erhöhtem Radonpotenzial.
Bei Umbauten wird empfohlen, vorgängig eine Radonmessung vorzunehmen. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine Liste der anerkannten Messstellen für Radonmessungen und gibt Auskünfte über Sanierungsmöglichkeiten.
Behördliche Kontrolle
Anlässlich der Bauabnahme kann der Kanton stichprobenweise Radonmessungen durchführen. Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ in Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten, muss das Gebäude zu Lasten des Eigentümers resp. der Eigentümerin saniert werden.
Sind Sie an einer Radonmessung interessiert?
Messungen der Radonbelastung macht man sinnvollerweise während der Heizperiode. Interessierte Liegenschaftsbesitzer und Mieter können das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt kontaktieren.