GVO in der Umwelt

Gentechnisch veränderte Raps
Gentechnisch veränderter Raps kann sich entlang von Bahnanlagen vermehren.

Die beabsichtigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Zudem ist beim Umgang mit GVO deren Entweichen so zu begrenzen, dass der Mensch, die Tiere und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung nicht gefährdet werden können.

Unsere Monitoringaktivitäten haben zum Ziel, unbeabsichtigte oder unerlaubte Freisetzungen von GVO zu einem frühen Zeitpunkt festzustellen, um frühzeitig geeignete Massnahmen vornehmen zu können. Bei den untersuchten Organismen handelt es sich um gentechnisch-veränderte Pflanzen (beispielsweise Arabidopsis, Raps) sowie um gentechnisch veränderte Tiere (beispielsweise Drosophila) aus Forschung und Landwirtschaft.  

Wir sind das Referenzlabor des Bundesamts für Umwelt (BAFU) in der Analytik von Umweltproben auf pathogene und gentechnisch veränderte Organismen (GVO).