Zur Entwicklung der Gesundheitskosten und Prämien im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat hat den achten Bericht über die „Leistungs-, Kosten- und Prämienenwicklung sowie Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten“ verabschiedet und ihn zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet.

Vor dem Hintergrund des zweiten Jahres der COVID-19-Pandemie beschreibt der achte Bericht zu § 67 Abs. 2 Gesundheitsgesetz die Entwicklung der Kosten, Leistungen und Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren wie auch das aktuelle politische Umfeld und die kantonalen Massnahmen zur Kostendämpfung.

Auch im Berichtsjahr 2021 hat die COVID-19-Pandemie die Gesundheitsversorgung ausserordentlich stark geprägt. Ein grosser Teil der daraus entstehenden Folgekosten hat die öffentliche Hand gesondert finanziert. Entgegen dem ersten Pandemiejahr wurde im Jahr 2021 jedoch auch im Bereich der OKP eine deutliche Leistungszunahme verzeichnet und sind die Bruttogesamtausgaben um rund 3.3% gestiegen. Das Kosten- wie auch das Prämienwachstum im Kanton Basel-Stadt liegen zwar seit mehreren Jahren unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Trotzdem bleibt Basel-Stadt zusammen mit Genf derjenige Kanton mit den höchsten pro-Kopf Leistungskosten und Prämien.

Ein massgeblicher Grund für die hohen Kosten der Gesundheitsversorgung in Basel-Stadt ist die verhältnismässig starke Beanspruchung von stationären Spitalleistungen. In den letzten Jahren hat der Kanton deshalb mit der Förderung des «ambulant vor stationär»-Prinzips und Modellen der Integrierten Versorgung eine stärkere Verlagerung der Behandlungen in den ambulanten Bereich angestossen. Wie im aktuellen Bericht dargelegt, wird künftig auch die leistungsorientierte Spitalplanung, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, zur Kostendämpfung beitragen. Die neu erhobenen Daten zur Entwicklung von Leistungsvolumina in bestimmten Spitalleistungsgruppen der Akutsomatik bilden die Grundlage für die vereinbarten Mengendialoge, mittels derer sichergestellt werden soll, dass die geplanten Leistungsmengen in der Gemeinsamen Gesundheitsregion Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht systematisch überschritten werden können.

Neben den kostendämpfenden Massnahmen in der Gesundheitsversorgung zeigen auch die verstärkten Anstrengungen im Bereich der Prävention erfreuliche Wirkungen. Seit Einführung des kantonalen Brustkrebsscreenings nehmen immer mehr eingeladene Frauen an diesen Vorsorgeuntersuchungen teil. Aufgrund der höheren Beteiligungsrate steigt auch der Anteil an früh erkannten lokalisierten Krebsformen gegenüber schwieriger zu behandelnden invasiven Tumoren. Im Bereich der Suchtprävention wird die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit noch vermehrt auf Jugendliche ausgerichtet.

Für die Sicherstellung einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung zeichnen sich für die Zukunft jedoch weiterhin grosse Herausforderungen ab. Trotz steigender Ausgaben wird die Versor-gungslage in vielen Bereichen prekärer. Gesundheitseinrichtungen haben zunehmend Schwie-rigkeiten, qualifiziertes Personal insbesondere in der Pflege zu gewinnen. Probleme, die auch in der unmittelbaren grenzüberschreitenden Nachbarschaft akut sind. Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative möchten die beiden Basel die Ausbildung von Pflegefachkräften weiter forcieren, um dieser Herausforderung begegnen zu können.

Hier geht es für Interessierte zum vollständigen Bericht:
Bereich Gesundheitsversorgung - Publikationen (bs.ch)

 

Hinweise:

Auslöser des vorliegenden Berichtes

§ 67 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes vom 21. September 2011 beauftragt den Regierungsrat, dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vorzulegen.

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