Verkaufsverbote bei Babypflegeprodukten

Das Kantonale Laboratorium hat in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelkontrolle Aargau Babypflegeprodukte auf allergene Duftstoffe, Konservierungsmittel und weitere problematische Substanzen untersucht. Fünf von 28 getesteten Produkten wiesen Mängel auf und wurden beanstandet. Bei zwei Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden.

Die Produkte wurden in Warenhäusern, Kosmetikfachgeschäften und kleineren Detailhandelsbetrieben sowie bei Importeuren der Kantone Basel-Stadt und Aargau erhoben. Das erhobene Sortiment umfasste Hautcreme, Babypuder, Sonnenschutzmittel oder Babyöl. Die Proben stammten mehrheitlich aus der Schweiz, Deutschland oder Frankreich.

Bei zwei Proben mussten aufgrund des Nachweises des seit 01.03.2022 verbotenen Duftstoffes Lilial Verkaufsverbote angeordnet werden. Bei insgesamt fünf Proben fehlte die Deklaration von mindestens einem allergenen Duftstoff und bei zwei Proben fehlte die Deklaration eines Konservierungsstoffes. Zwei weitere Proben wiesen derart hohe Konzentrationen an allergenen Duftstoffen auf, dass vom Hersteller eine Sicherheitsbewertung der Produkte eingefordert wurde.

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Deklaration der allergenen Stoffe bei einem relevanten Anteil der Proben ungenügend ist. Gleichzeitig scheinen bereits viele Hersteller die Problematik von allergenen Duftstoffen in Kosmetika bei der Anwendung auf Baby- und Kinderhaut erkannt zu haben, da mehr als die Hälfte der Proben gänzlich frei von allergenen Duftstoffen war und bei einem Drittel sogar komplett auf Parfum verzichtet wurde.

Es fällt auf, dass den kleineren Herstellern von Naturkosmetika nicht bewusst ist, dass der Einsatz von natürlichen ätherischen Ölen in zu hoher Konzentration auch ein höheres Risiko für die Entwicklung einer Allergie bergen kann. Gerade bei Produkten für die Kleinsten ist dies kritisch, weshalb in Zukunft weitere Marktkontrollen durchgeführt werden.

Link zum ausführlichen Bericht

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