Jahresbericht 2020

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat seinen Jahresbericht 2020 publiziert. Schwerpunkte im vergangenen Jahr waren unter anderem die Störfallvorsorge, die Bekämpfung der Tigermücke, die Produktsicherheit von Kosmetika, Lebensmitteln und Chemikalien und die Betriebshygiene von baselstädtischen Lebensmittelbetrieben.

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert die Einhaltung des Störfallrechts, des Chemikalienrechts und des Lebensmittelrechts. Gesamthaft genügten im vergangenen Jahr 89 Prozent der kontrollierten Lebensmittelbetriebe den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, während 11 Prozent der beurteilten Betriebe ungenügend waren. Im Bereich Produktkontrolle hat das Kantonslabor 4100 Proben untersucht, wovon rund jede achte Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprach und beanstandet werden musste. Hauptbeanstandungsgründe bei Lebensmitteln waren die mikrobielle Hygiene, bei Gebrauchsgegenständen, insbesondere bei Kosmetika, die Zusammensetzung.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich des Kantonalen Laboratoriums:

  • Das Kantonale Laboratorium hat 2020 das Monitoring der Tigermücke fortgesetzt. Zusammen mit den für die Bekämpfung von Schädlingsorganismen im öffentlichen Raum zuständigen Behörden des Bau- und Verkehrsdepartements wurde die Tigermücke an der französischen Grenze, im Rheinhafen sowie im Neubadquartier mittels Insektiziden bekämpft. Von etablierten Tigermückenpopulationen muss mittlerweile beim Gebiet an der französischen Grenze sowie beim Gebiet des Basler Rheinhafens ausgegangen werden.
  • Betreffend Gefahrguttransport durch den Badischen Bahnhof hat das Bundesamt für Verkehr die Plangenehmigung Ende Oktober 2020 erlassen. Im Bereich Umweltschutz wurden die Forderungen des Kantonalen Laboratoriums vollumfänglich berücksichtigt.
  • Bei der Kontrolle von Bodylotionen auf Duftstoffe, Konservierungsmittel und verbotene Stoffe mussten 30 Prozent der untersuchten Proben beanstandet werden. Für acht Produkte, die einen oder mehrere unzulässige Inhaltsstoffe enthielten, musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei Produkten von kleinen Produzenten und solchen aus Ländern ausserhalb der EU.
  • Im Jahr 2020 haben wir 171 Lebensmittelproben bezüglich diversen Allergenen und 116 bezüglich Gluten untersucht. Ein Produkt enthielt Mandeln über dem Deklarationsschwellenwert und ein weiteres Produkt enthielt nicht-deklariertes Gluten. Zudem wurde die Nährwertkennzeichnung von 117 Proben untersucht. Davon wurden zwölf Proben beanstandet.
  • Im Bereich der Chemikalienkontrolle waren 95 von 172 kontrollierten Produkten und 32 von 37 kontrollierten Betrieben zu beanstanden. Bei 23 Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen immer noch auf eine schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle hin, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt.

Jahresbericht-2020.pdf

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