Verkaufsverbote von Handreinigungsmitteln

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in einer gemeinsamen Kampagne mit Beteiligung der Kantone Aargau, Luzern, Solothurn, St. Gallen und Zürich Handreinigungsmittel auf Konservierungsmittel, Farbmittel, Duftstoffe, UV-Filter und Nitrosamine untersucht. Für fünf von 28 kontrollierten Produkte musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Für weitere fünf Produkte wurden Massnahmen zur Verbesserung der Produkte sowie zur Anpassung der Deklaration verfügt.

Die untersuchten Handreinigungsmittel kommen vor allem bei Handwerkern, Mechanikern, Bauarbeitern oder Malern zum Einsatz. Ihre Hände werden bei der Arbeit oft stark verschmutzt. Die zur Reinigung verwendeten Spezial-Produkte müssen deshalb grosszügig dosiert werden. Die verwendeten Produkte müssen auf der einen Seite eine hohe Reinigungskraft haben, dürfen auf der anderen Seite die Haut aber nicht über Gebühr belasten. Die Produkte wurden in Verkaufsläden der Kantone Aargau und Basel-Stadt sowie von Schweizer Internetshops angeboten. Drei der erhobenen Proben stammten von Grossverteilern. Proben aus Internetshops mit Sitz in anderen Kantonen wurden durch die zuständigen Behörden erhoben. Einige der Produkte sind speziell für den gewerblichen Gebrauch in grossen Gebinden ab 1 kg erhältlich. Die meisten Produkte wurden im deutschsprachigen Raum hergestellt.

Für fünf der Produkte wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Bei zwei Produkten wurde der Grenzwert für allergene Konservierungsstoffe überschritten, drei Produkte enthielten unerlaubte Inhaltstoffe.

Für weitere fünf Produkte wurden Massnahmen zur Verbesserung der Produkte sowie eine Anpassung der Deklaration verfügt. In einer Handwaschpaste fanden wir krebserzeugende Nitrosamine. In einer weiteren Handwaschpaste mit Holzbestandteilen als Reibemittel wiesen wir mutagenes Phenol nach, welches in Kosmetika nicht enthalten sein darf.

Die Beanstandungsrate bei den untersuchten Handreinigungsmitteln war auffällig hoch. In drei Fällen mussten Produkte wegen zwar korrekt deklarierter, jedoch nicht erlaubter Inhaltsstoffe beanstandet werden. Eine Firma führte ein Handwaschpulver als Chemikalie. Dies ist ein weiterer Hinweis, dass in diesem Bereich auch Hersteller tätig sind, welche die Veränderung der Gesetzgebung nur unzureichend verfolgen, und dürfte einer der Gründe für die hohe Beanstandungsrate sein. Auf Grund der hohen Beanstandungsrate werden wir diese Produktkategorie wieder untersuchen.

Handreinigungsmittel / Konservierungsmittel, Farbmittel, Duftstoffe, UV-Filter und Nitrosamine

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