Sehr viele Mängel im Chemikalienbereich

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung des Chemikalienrechts überprüft. 76 von 101 kontrollierten Produkte und 39 von 42 kontrollierten Betriebe waren zu beanstanden. Bei 14 Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden.

Hauptbeanstandungsgründe bei den untersuchten Produkten waren die Anwesenheit von verbotenen Inhaltsstoffen, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften. 25 Produkte stellten aufgrund ihrer Mängel eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt dar. Bei 14 Produkten wurden Verkaufsverbote verfügt und der Inverkehrbringer musste die Kontrollkosten bezahlen. Bei elf Produkten wurden die schweren Mängel zuständigkeitshalber an die zuständigenen Fachstellen anderer Katnone überwiesen. Bei den übrigen 51 Produkten, die keine schwerwiegenden Mängel aufwiesen, wurden mit dem zuständigen Betrieb innert nützlicher Frist die notwendigen Korrekturmassnahmen vereinbart.

Bei den inspizierten Betrieben wurde die Nichtwahrnehmung der Selbstkontrolle, der Melde- bzw. Zulassungspflicht und der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Abgabebestimmungen, der personenbezogenen Vorschriften, der Werbebestimmungen und der Bestimmungen zum Umgang und Lagerung beanstandet. Massnahmen wurden verfügt wegen Import, Inverkehrbringen oder berufliche Verwendung von nicht zugelassenen Biozidprodukten, dem Verkauf von ätzenden Chemikalien an private Abnehmerinnen via Internet ohne Erfüllung der Sachkenntnis- und Informationspflicht bei der Abgabe, dem Inverkehrbringen von Gegenständen, die verbotene Schwermetalle oder Flammschutzmittel enthalten sowie der Nichteinhaltung der Abgabepflicht von Sicherheitsdatenblättern, womit Abnehmer nicht in der Lage sind, die notwendigen Schutzmassnahmen bei der Verwendung von gefährlichen Chemikalien zu treffen.

Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine ungenügende Beachtung der chemikalienrechtlichen Vorschriften hin. Die Mehrheit der festgestellten Mängel entspricht jedoch keiner unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt. Besonders bedenklich ist jedoch die schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt. Das Verkaufsverbot von 25% der kontrollierten Produkte aufgrund von schwerwiegenden Mängeln ist inakzeptabel. Deshalb werden wir solche Kontrollen weiterführen.

Produktkontrollen gemäss Chemikalienrecht 2018

Betriebskontrollen gemäss Chemikalienrecht 2018

 

Infokasten

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert im Rahmen seines Vollzugsauftrags Betriebe, die der Chemikaliengesetzgebung unterstellt sind. Dabei handelt es sich um Betriebe, die Chemikalien in Verkehr bringen oder verkaufen sowie um Betriebe, die mit besonders gefährlichen Chemikalien umgehen und dadurch einer Fachbewilligungspflicht unterstellt sind. Ebenfalls kontrolliert werden vermarktete Produkte, die der Chemikaliengesetzgebung unterstellt sind. Überprüft werden Stoffe und Zubereitungen (Farben, Duftstoffe oder Reinigungsmittel usw.), Biozidprodukte (Desinfektionsmittel, Mückenreppellenten usw.), Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide usw.), Dünger sowie Gegenstände, wenn diese aufgrund Ihrer Zusammensetzung verbotenen Inhaltsstoffe enthalten oder besondere Kennzeichnungsvorschriften unterstellt werden können. Zudem wird anlässlich unserer Kontrolltätigkeit stichprobenweise die Werbung für Chemikalien, z.B. in Katalogen, Inseraten oder Internetseiten auf Einhaltung der Werbebestimmungen des Chemikalienrechts überprüft.

 

 

nach oben