Nicht deklarierter Sellerie bei Gewürzmischungen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 30 Gewürzmischungen und Bouillons auf die Anwesenheit von nicht deklarierten Allergenen und Gluten sowie auf ihre Kennzeichnung untersucht. Eine Gewürzmischung enthielt nicht deklarierten Sellerie, bei zwei Produkten war die Kennzeichnung mangelhaft. Diese Proben wurden beanstandet.

In sechs verschiedenen Geschäften in Basel-Stadt wurden insgesamt 30 Gewürzmischungen erhoben. Alle Produkte waren vorverpackt und wurden hauptsächlich in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich hergestellt. Sieben Produkte stammten aus biologischem Anbau und zwei Produkte wurden als glutenfrei angepriesen.

In einer Gewürzmischung wurde nicht-deklarierter Sellerie nachgewiesen. Das Produkt wurde beanstandet. Zwei Produkte wurden aufgrund von Deklarationsmängeln der Beschriftung beanstandet. Die Beschriftung war in beiden Fällen teilweise nicht lesbar. Die Etiketten müssen von den Herstellern nun angepasst werden. Gluten war in keinem glutenfreien Produkt nachweisbar.

Die Allergendeklaration musste bei einem Produkt beanstandet werden, da diese nicht der Ge-setzgebung entsprach. Zudem gab es ein zwei Deklarationsmängel zu beanstanden. Die Le-bensmittelkategorie Gewürzmischungen wird deshalb bei Gelegenheit wieder kontrolliert.

Gewürzmischungen und Bouillons / Allergene, Gluten und Kennzeichnung

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