Keine Begasungsmittel in Bio-Getreide nachweisbar

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 44 Bio-Getreideprodukte auf unerlaubte Begasungsmittel untersucht. Alle Proben entsprachen den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

Beim Transport in Containern über grössere Distanzen sowie bei der Lagerung von Lebensmitteln werden Begasungsmittel eingesetzt, um einen Befall mit Vorratsschädlingen wie Käfern oder Motten zu verhindern oder einzudämmen. In der Schweiz wird zur Begasung von konventionellen Produkten vorwiegend Phosphorwasserstoff (Phosphin) eingesetzt. Je nach Herkunftsland ist der Einsatz weiterer Begasungsmittel wie zum Beispiel Sulfurylfluorid oder Methylbromid möglich. Die Anwendung dieser Substanzen als Vorratsschutz ist in der Schweiz jedoch nur beschränkt beziehungsweise nicht zugelassen.

44 Bio-Produkte wurden bei Grossverteilern und Bioläden in Basel erhoben. Die Proben setzten sich zusammen aus Mehl, Flocken, Reis und Körner. Die Produkte stammten mehrheitlich aus Europa, in der Schweiz wurden sieben Produkte hergestellt.

Für biologische Produkte ist der Einsatz chemisch-synthetischer Wirkstoffe auch bei Transport und Lagerung nicht erlaubt. Aus Untersuchungen in den letzten Jahren wissen wir, dass rund ein Drittel der Bio-Produkte mit Phosphinrückständen belastet waren.

In drei Mehlproben wurden Rückstände von Phosphin nachgewiesen. Die Werte lagen jedoch deutlich unter dem Interventionswert für Bio-Getreide.

Aufgrund der Tatsache, dass keine Bio-Getreideprodukte relevante Rückstände von Phosphin aufwiesen, wird das Kantonale Laboratorium im nächsten Jahr andere Lebensmittel auf Bega-sungsmittel überprüfen.

Bio-Getreideprodukte / Begasungsmittel

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