Die künftige Spitalplanung aktiver steuern

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) haben heute an einer gemeinsamen Medienkonferenz das Bewerbungsverfahren für die angestrebten gleichlautenden Spitallisten in den beiden Basel eröffnet. Dem Bewerbungsverfahren voraus gegangen ist eine Bedarfsprognose mit einer erstmals vorgenommenen Einschätzung, welche medizinischen Dienstleistungen die Bevölkerung in beiden Basel benötigt. Festgestellte Tendenzen zur Überversorgung sollen im Rahmen der neuen Spitallisten gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert werden. Das Volumen soll künftig stärker gesteuert werden, um das Angebot besser zu bündeln.

Seit die Bevölkerung beider Basel den Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung am 10. Februar 2019 angenommen hat, haben sich die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) sowie die Spezialisten des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich medizinische Überversorgung messen und steuern lässt und wie die mit Annahme des Staatsvertrages beschlossenen künftig gleichlautenden Spitallisten vor diesem Hintergrund gestaltet werden müssen.

Dabei wurden neue Wege begangen: Die bisher angewandten Verfahren in der Spitalplanung aus Versorgungssicht wurden um eine Bedarfsprognose aus Nachfragesicht ergänzt. Auf diese Weise konnten erstmals spezifisch für einige medizinische Leistungsbereiche Tendenzen zu Überversorgung identifiziert werden. «Wir wollen die hohe Qualität in unserem Gesundheitswesen für die Bevölkerung beibehalten und gleichzeitig das System längerfristig finanzierbar halten. Wir haben bei unserer Bedarfsprognose aber auch festgestellt, dass wir das Angebot dem Bedarf anpassen und das Volumen künftig aktiver steuern möchten. Dabei gehen wir sorgfältig, schrittweise und gemeinsam mit den Spitälern vor», sagten die beiden Gesundheitsdirektoren an einer heutigen Medienkonferenz. Neu ist somit, dass künftig der quantitative Rahmen des medizinischen Versorgungsbedarfes festgelegt wird. Zur Umsetzung setzen die beiden Gesundheitsdirektoren auf die bewährte Zusammenarbeit und den verstärkten Dialog mit den Spitälern, welche auf vertraglichen Grundlagen basiert (Zielvereinbarungen).

Die Bedarfsprognose betrifft vorerst die Spitäler in der akutstationären Versorgung. Auf 2021 sind die entsprechenden Berichte für die Rehabilitation und Psychiatrie vorgesehen.

Bewerbungsverfahren bis 31. Oktober 2019

Auf der Grundlage dieser Bedarfsprognose startet mit heutigem Datum das Bewerbungsverfahren für die gleichlautenden Spitallisten. Die Bewerbungsfrist dauert bis zum 31. Oktober 2019.

Das Bewerbungsverfahren steht allen Spitälern offen, die für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stationäre Leistungen erbringen möchten. Die bisherigen Leistungserbringer in den beiden Kantonen werden direkt zum Bewerbungsverfahren eingeladen.

Wer einen Leistungsauftrag von den beiden Basler Kantonen erhalten möchte, muss neben bereits bisher zu erfüllenden Kriterien unter anderem auch Volumen- und Ausbildungskriterien akzeptieren.

Die Entwürfe der gleichlautenden Spitallisten werden den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgelegt. Das Inkrafttreten der Spitallisten ist per 1. Januar 2021 vorgesehen.

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