Wenig Begasungsrückstände bei Bioprodukten nachweisbar

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 110 Proben Bio-Getreideprodukte, Gewürze, Trockengemüse und Trockenobst auf Begasungsmittelrückstände untersucht. Nur eine Kurkumaprobe aus Südafrika musste wegen Überschreitung des Höchstwertes für Phosphin beanstandet werden. Der Importeur musste Massnahmen ergreifen, damit der geltende Höchstwert in Zukunft eingehalten wird.

30 Gewürze, 28 Mehlproben, 14 Getreideproben, 24 Proben Trockenobst und 14 Proben Trockengemüse wurden bei Grossverteilern, in Bioläden und asiatischen Läden in Basel erhoben. Bei zwei Dritteln handelte es sich um Bio-Proben. Beim Transport in Containern über grössere Distanzen sowie bei der Lagerung von Lebensmitteln werden Begasungsmittel eingesetzt, um einen Befall mit Vorratsschädlingen wie Käfern oder Motten zu verhindern oder einzudämmen. In der Schweiz wird zur Begasung von konventionellen Produkten vorwiegend Phosphorwasserstoff (Phosphin) eingesetzt. Je nach Herkunftsland ist der Einsatz weiterer Begasungsmittel wie zum Beispiel Sulfurylfluorid oder Methylbromid möglich. Die Anwendung dieser Substanzen als Vorratsschutz ist in der Schweiz jedoch nur beschränkt beziehungsweise nicht zugelassen. Für biologische Produkte ist der Einsatz chemisch-synthetischer Wirkstoffe auch bei Transport und Lagerung nicht erlaubt.

Eine Kurkumaprobe aus Südafrika enthielt Rückstände von Phosphin, die den erlaubten Höchstwert von 50 µg/kg für Gewürze mit 120 µg/kg deutlich überschritt. Der Importeur wurde angehalten Massnahmen zu ergreifen, damit der geltende Höchstwert in Zukunft eingehalten wird.

In 30 von 110 Proben (27 Prozent) waren Rückstände von Phosphin nachweisbar. Dieser Anteil hat sich gegenüber den Untersuchungen der letzten Jahre kaum verändert.  Am häufigsten war Dörrobst mit Phosphin belastet (Anteil 46 %), gefolgt von Gewürzen (37 %) und Reis (29 %). Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen wies Mehl deutlich weniger oft Begasungsrückstände auf (7 %).

Das in der Schweiz verbotene Methylbromid konnte in 10 asiatischen Gewürzen und einem Gewürz aus Südafrika im Bereich von 0,6 bis 6,6 µg/kg nachgewiesen werden. Der allgemeine Höchstwert von 10 µg/kg für verbotene Substanzen wurde somit nicht überschritten. Sulfurylfluorid war in keiner Probe nachweisbar. Diese Substanz ist hoch reaktiv und gilt als sehr leicht abbaubar.

Aufgrund der Tatsache, dass rund ein Drittel der untersuchten Produkte Rückstände von Phosphin aufwiesen, wird das Kantonale Laboratorium im nächsten Jahr weitere Überprüfungen vornehmen.

Bio-Getreideprodukte, Gewürze, Trockengemüse und -obst/ Begasungsmittel

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