Unerlaubte Farbstoffe in Zuchtfischen nachgewiesen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Zuchtfische auf pharmakologisch wirksame Farbstoffe untersucht. Zwei von 42 untersuchten Proben testeten positiv. Beide Produkte wurden als nicht verkehrsfähig eingestuft und mit einem Verkaufsverbot belegt.

In sieben Basler Lebensmittel- und Delikatessenläden wurden 42 Fischereierzeugnisse aus 15 Ländern erhoben. Dabei handelte es sich ausschliesslich um Produkte aus Aquakulturen. Am häufigsten wurden Regenbogenforellen, Lachs, Crevetten und Pangasius erhoben. Die Erzeugnisse stammten mehrheitlich aus Vietnam, der Schweiz, Dänemark, Norwegen und Schottland.

In einem tiefgekühlten Karpfenfisch aus Vietnam waren Spuren von Leukomalachitgrün nachweisbar. Frischer Cobia aus Panama enthielt Spuren von Leukokristallviolett. Da Fische aus Aquakulturen unter kontrollierten Bedingungen gehalten werden, ist der Nachweis einer Leukoform in derartigen Proben immer als Hinweis auf einen möglichen illegalen Einsatz des Ausgangsstoffs zu werten, auch wenn die jeweilige Vorläufersubstanz im Fisch nicht mehr detektierbar ist. Beide Produkte wurden als nicht verkehrsfähig eingestuft und mit einem Verkaufsverbot belegt. In allen anderen untersuchten Proben konnten keine der geprüften Aquakulturwirkstoffe detektiert werden.

Die Ergebnisse dieser Kampagne deuten darauf hin, dass chromophore Wirkstoffe immer noch in Aquafarmen verwendet werden. Der Einsatz scheint auf wenige Wirkstoffe begrenzt zu sein und in den meisten Fällen werden die rechtlichen Vorgaben eingehalten. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt wird die Situation mit weiteren Marktkontrollen verfolgen.

Untersuchungen von Zuchtfischen auf farbige Aquakulturwirkstoffe

 

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Infokasten

Seit den 1970ern gehört die Aquakultur zu einem der am schnellsten wachsenden Le-bensmittelproduktionssektoren der Welt. Um die steigende Nachfrage nach Speisefisch und Meeresfrüchten erfüllen zu können, werden in Aquafarmen global derzeit gleich viel Fische gezüchtet, wie die Fischerei wildlebende Fische fängt. Im engen Zuchtbecken der Monokulturen ist das Risiko eines Ausbruchs von Krankheiten im Fischbestand erhöht. Folglich werden Medikamente eingesetzt um Parasiten, Pilze und Bakterien in Aquakulturen zu bekämpfen. Die Wirkstoffe werden mit dem Fischfutter verabreicht oder direkt ins Wasser der Fischanlage gegeben.

Malachitgrün, Kristallviolett und Brillantgrün sind synthetische Verbindungen mit leuchtender Farbkraft, die auch zur therapeutischen Behandlung von Zierfischen und Zierfischeiern gegen Parasiten, Pilzbefall und bakterielle Infektionen angewandt werden. Nach der Verabreichung werden die Substanzen von den Fischen rasch aufgenommen und zu den farblosen schwer wasserlöslichen Leukoformen umgewandelt. Diese Rückstände können noch Monate nach der Anwendung im Fettgewebe des Fisches nachgewiesen werden. Sowohl Malachitgrün und Leukomalachitgrün als auch Kristallviolett und Leukokristallviolett stehen im begründeten Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein. Demzufolge sind diese Wirkstoffe in der Speisefischproduktion seit einigen Jahren in vielen Ländern nicht zugelassen. Die regelmässigen Meldungen im EU-Schnellwarnsystem (RASFF - The Rapid Alert System for Food and Feed) über Speisefischprodukte, welche mit Malachitgrün oder Kristallviolett bzw. ihren Leukoformen verunreinigt sind, deuten auf eine illegale Anwendung hin. 

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