Mangelhafte Umsetzung des Gefahrgutrechts

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 15 Betriebe bezüglich der Einhaltung des Gefahrgutrechts kontrolliert. Neun Betriebe mussten beanstandet werden.

Im Jahr 2017 wurden 15 Betriebe überprüft, darunter fünf Absenderunternehmen ohne direkten Gefahrgutkontakt, von denen zwei Unternehmen Versendungen im Zusammenhang mit der Luft-fracht durchführen. Unter den überprüften Unternehmen befanden sich gesamthaft fünf mit Gefahrguttätigkeiten in der Luftfracht.

Hauptbeanstandungsgründe in den neun mangelhaften Betrieben waren fehlender oder mangelhafter jährlicher Bericht, mangelnde Überwachungen der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, nicht dokumentierte Schulungen, nicht vorhandener oder lückenhafter Sicherungsplan sowie Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften.

Die Beanstandungsquote ist mit 60% als hoch zu beurteilen. An der gesamten Transportkette sind viele Unternehmen beteiligt. Es ist und bleibt die Aufgabe jedes einzelnen Betriebs, sich für die Risikominderung einzusetzen und bei Auftreten von Mängeln und Unstimmigkeiten die Verantwortlichen zur Behebung aufzufordern. Jene überprüften Unternehmungen, welche ausschliesslich als Absender tätig sind, konnten darlegen, dass sie ihre beauftragten Subunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften überwachen.

Die Überprüfungen der Gefahrgutprozesse in den Betrieben werden fortgesetzt. Die Umsetzung der Massnahmen wird verfolgt und bei Bedarf werden weitere Nachkontrollen durchgeführt.

Vollzugstätigkeiten des Jahres 2017 im Bereich des Gefahrgutrechts

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