Keine Mängel bei Cracker, Knäckebrot und Riegeln

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 31 Proben Cracker, Knäckebrot, Getreide-, Nuss- und Früchteriegel auf Allergene, Gluten, Leinsamen, gentechnisch veränderte Organismen und Kennzeichnung kontrolliert. Alle Produkte entsprachen den rechtlichen Anforderungen.

In zwei baselstädtischen Geschäften wurden verschiedene Getreide-, Nuss- oder Früchteriegel, Knäckebrote oder Cracker erhoben. Die Produkte wurden mehrheitlich in der Schweiz und in Europa hergestellt. Cracker, Knäckebrot und Müesliriegel enthalten in erster Linie Getreidebestandteile. Viele Produkte sind angereichert mit Kürbiskernen, Nüssen, Sesam, Leinsamen oder anderen Zutaten. Einige dieser Zutaten gehören zu den Allergenen. Eine fehlende Angabe oder eine Verschleppung einer solchen Zutat bei der Herstellung stellt für Allergiker eine potentielle Gesundheitsgefahr dar.

Die getesteten Allergene konnten ohne Hinweis in der Zutatenliste nur in sehr geringen Spuren nachgewiesen werden oder in grösseren Mengen nur bei entsprechender Deklaration. In einem Produkt ohne Hinweis auf die entsprechenden Nussarten, wurden Mandeln und Haselnüsse in Mengen unter dem Deklarationsschwellenwert nachgewiesen. Der Verkäufer wurde über den Befund informiert. Sechs Produkte wurden ohne glutenhaltige Getreidesorten hergestellt, nur eines davon wurde als „glutenfrei“ ausgelobt. Gluten war in keinem dieser Produkte in relevanten Mengen nachweisbar.  

Vier Produkte enthielten Leinsamen, wobei es sich nicht um gentechnisch veränderte Sorten handelte. Auch andere Gensequenzen, die in gentechnisch veränderten Mais- und Sojasorten vorkommen, konnten nicht nachgewiesen werden. 

Da kein Produkt beanstandet werden musste, erübrigt sich eine weitere Kontrolle in nächster Zeit.

Cracker, Knäckebrot, Getreide-, Nuss- und Früchteriegel / Allergene, Gluten, Leinsamen, gentechnisch veränderte Organismen und Kennzeichnung

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