Keine Fuchsbandwurmeier in Lebensmitteln nachweisbar

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat verschiedene Lebensmittel aus dem Freiland auf Fuchsbandwurmeier untersucht. Bei keiner der 50 untersuchten Proben konnten Eier dieses Parasiten nachgewiesen werden.

Die untersuchten Proben umfassten Pilze, Beeren, Blattgemüse, Blattsalate und Küchenkräuter. Bei den untersuchten Lebensmittelkategorien handelt es sich um Lebensmittel, die bodennah wachsen und entweder aus Freilandpflanzungen stammen oder wild wachsend sind. Diese tragen das höchste Risiko einer Kontamination mit Fuchskot.

Zwischen 35 und 65 Prozent der Füchse in der Schweiz sind vom parasitären Fuchsbandwurm befallen. Der Fuchs - aber auch zu einem geringeren Mass Hunde und Katzen - dienen als Endwirt des Fuchsbandwurms. Diese Tiere bleiben jedoch symptomlos und scheiden Fuchsbandwurmeier über den Kot aus. Wird der Mensch befallen, dient er als Zwischenwirt und erkrankt an der alveolären Echinokokkose, einer schweren potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung, häufig der Leber, aber auch anderer Organe. Die Infektion beim Menschen erfolgt über den oralen Kontakt mit Kot eines infizierten Fuchses (Hund oder Katze) z.B. während der Gartenarbeit, beim Spielen im Sandkasten oder über den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln. Da der Fuchsbandwurm nur wenige Millimeter lange ist, sind dessen Eier von blossem Auge nicht sichtbar. Die alveoläre Echinokokkose tritt in der Schweiz sehr selten auf (10 bis 20 Neuerkrankungen pro Jahr).

Das Institut für Parasitologie der Universität Zürich empfiehlt, wild wachsende pflanzliche Lebensmittel, in Bodennähe wachsende Waldfrüchte (Beeren, Pilze usw.), Gemüse, Salat, Beeren aus Freilandkulturen sowie Fallobst vor dem Verzehr gründlich zu waschen (wenn möglich kochen). Tiefgefrieren bei -20°C tötet die Eier des Fuchsbandwurmes hingegen nicht ab. Diese verlieren erst bei -80°C ihre Lebensfähigkeit.

Bericht Pflanzliche Lebensmittel aus dem Freiland / Fuchsbandwurm

nach oben