Noch viele Mängel bei der Umsetzung des Chemikalienrechts

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat die Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen gemäss neuem Globally Harmonized System (GHS) überprüft. 39 von 49 Produkten und 13 von 14 kontrollierten Betrieben waren zu beanstanden. Einzelne Hersteller sind sich ihrer Pflicht zur Selbstkontrolle zu wenig bewusst.

In vierzehn Betrieben im Kanton Basel-Stadt wurden Etiketten und Sicherheitsdatenblätter von 49 Zubereitungen erhoben. Bei diesen handelte es sich sowohl um gewerbliche als auch um Publikumsprodukte. Die Zubereitungen werden von den Betrieben für verschiedene Verwendungszwecke abgegeben als Laborchemikalien, Industriechemikalien, für berufliche Verwendung sowie für die breite Öffentlichkeit.

Von 49 Produkten wurden deren 39 beanstandet. Die Kontrollen zeigten auf, dass bei rund einem Viertel der Proben die Kennzeichnung und/oder die Sicherheitsdatenblätter noch nicht auf das neue GHS-System umgestellt waren. Bei 28 Produkten wurden Mängel bei der Meldung im Produkteregister des Bundes festgestellt und bei 22 Produkten war die Meldung im Produkteregister noch nicht an das GHS angepasst worden. Elf Produkte wiesen eine falsche Einstufung auf. Im Fall von festgestellten Mängeln bei der Einstufung, der Kennzeichnung, den Sicherheitsdaten-Blättern oder der Meldepflicht wurden Korrekturmassnahmen verfügt.

Einige Hersteller sind immer noch unzureichend über ihre Pflichten betreffend Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und  Meldung ihrer gefährlichen Produkte informiert. Dies zeigte sich auch am hohen Anteil falsch eingestufter Zubereitungen.

Ob sich noch Produkte mit alter Einstufung und Kennzeichnung auf dem Markt befinden, wird deshalb auch künftig bei Herstellern und  Abgabestellen konsequent zu prüfen sein.

Infokasten

Die EU hat Ende 2008 neue Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Chemikalien erlas-sen. Dabei handelt es sich um ein internationales System (GHS für Globally Harmonized System), das weltweit Anwendung finden soll. Dieses System wurde auch in der Schweiz übernommen, um technische Handelshemmnisse mit der EU zu vermeiden und ein vergleichbares Schutzniveau beim Umgang mit Chemikalien in der Schweiz und der EU zu gewährleisten.

Chemikalien müssen daher stufenweise mit neuen Gefahrensymbolen – sogenannten Piktogrammen – etikettiert werden. Die betroffenen Betriebe wurden rechtzeitig über die neuen Regelungen informiert, u.a. durch eine umfassende Informationskampagne des BAG (www.cheminfo.ch).

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