Fleischkontrolle

Verschiedene Fleischstücke an Haken hängend.

Die Fleischkontrolle gewährleistet die Hygiene im Betrieb, beugt der Übertragung und Verbreitung von Krankheiten und Seuchen vor und achtet auf Belange des Tierschutzes. Dazu werden die Tiere jeweils vor und nach der Schlachtung untersucht.

Die Fleischkontrolle wird durch ein Team von amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten durchgeführt. Dabei gilt es nicht nur das Endprodukt zu kontrollieren, vielmehr werden die Tiere sowohl vor als auch nach der Schlachtung untersucht. Die Tiere werden dabei auf ihre Gesundheit überprüft, wobei insbesondere so genannte Zoonosen ausgeschlossen werden sollen. Zoonosen sind Infektionskrankheiten, welche von Tier auf Mensch sowie umgekehrt übertragen werden können.

Durch die engmaschigen Kontrollen im Schlachthof wird zudem Tierseuchen vorgebeugt und eine gute Schlacht- und Arbeitshygiene gewährleistet. Auch Aspekte aus dem Tierschutz spielen eine Rolle. Die Anlieferung und Schlachtung wird für die Tiere möglichst stressfrei gestaltet und somit auch die Verletzungsgefahr minimiert.

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Inspektionsstelle

Die Inspektionsstelle des Veterinäramtes ist zuständig für Inspektionen und Kontrollen in Schlacht- und Zerlegebetrieben im Kanton Basel-Stadt.

Inspektionen umfassen die Beurteilung von folgenden Punkten:

  • Allgemeiner Zustand von Gebäude und Gerätschaften
  • Prozesshygiene
  • Hygieneverhalten von Betriebsangestellten
  • Prüfung umfangreicher Dokumentationen (zum Beispiel Rückverfolgbarkeit von Waren, Laboruntersuchungen)