Selbstkontrollkonzept

Die Lebensmittelgesetzgebung verlangt von allen Lebensmittelbetrieben ein Konzept zur Selbstkontrolle.

Gestützt auf Art. 26 des neuen Lebensmittelgesetzes (LMG) und auf Art. 73 ff. der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) bietet das Lebensmittelinspektorat eine Vorlage an, mit welcher gewerbliche Lebensmittelbetriebe in kurzer Zeit ein dem Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept (SKK) erstellen können.

In der folgenden Liste finden Sie Arbeitsanweisungen (AA) und Kontrollformulare (KF) zu den verschiedenen Aspekten der Selbstkontrolle: