Betriebskontrollen

Das Lebensmittelinspektorat überprüft die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften in den Betrieben. Kontrollen in den Betrieben erfolgen risikobasiert. Dies bedeutet, dass Lebensmittelbetriebe mit grösseren Mängeln öfter kontrolliert werden. Im Kanton Basel-Stadt sind rund 3000 Lebensmittelbetriebe erfasst, wovon pro Jahr rund 1200 Betriebe vom Lebensmittelinspektorat kontrolliert werden.

Im Rahmen von Inspektionen werden folgende Bereiche überprüft:

  • Selbstkontrolle/Dokumentation
  • Lebensmittel/Kennzeichnung
  • Prozesse/Tätigkeiten
  • Betriebliche Voraussetzungen
  • Überblick, Management und Kooperation
  • Betriebsgrösse, Angebot und Kundschaft

Nach jeder Kontrolle führt das Inspektionsresultat zu einer Risikobewertung des Betriebs. Dabei werden die sechs aufgezählten Bereiche bewertet. Sofern ein Betrieb seine Lebensmittel vorwiegend an Risikogruppen (z.B. Kranke, Kleinkinder, Betagte) abgibt, hat dies ebenfalls Einfluss auf die Risikobewertung.

Über jede Inspektion wird zuhanden der verantwortlichen Person ein Bericht verfasst. Festgestellte Mängel werden beanstandet und deren Behebung verfügt. Bei schwerwiegenden Mängeln werden Waren beschlagnahmt, Herstellungsverfahren verboten oder Räume und Einrichtungen mit einem Benutzungsverbot belegt.

Meldepflicht

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung.

Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies ab dem 1.5.2017 der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.
 

Tipps für den Privathaushalt

Beachten Sie ein paar wenige Regeln und auch bei Ihnen zu Hause sind Lebensmittel rundum sicher.

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